Österreich: Meine Antwort auf die Vorwürfe

Über das Aufenthaltsverbot in Österreich, meine Aussagen zu Palästina, den Vorwurf der Radikalisierung – und warum meine tatsächlichen Worte der Maßstab sein sollten.

Ich habe mich zu den Vorgängen in Österreich bereits in mehreren Videos geäußert. Hier möchte ich die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenbringen: Was wird mir vorgeworfen? Was habe ich tatsächlich gesagt? Und was ist meine Antwort darauf?

Österreichische Medien haben über ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen mich berichtet. Aus dem Bescheid wurde unter anderem wiedergegeben, meine Inhalte könnten Jugendliche und junge Erwachsene radikalisieren und im Extremfall sogar eine spätere Rekrutierung durch Organisationen wie Al-Qaida oder den sogenannten Islamischen Staat begünstigen.

Das ist ein massiver Vorwurf. Und ich erkenne mich darin nicht wieder.

Ich werbe nicht für solche Organisationen. Ich rufe nicht zu Terrorismus auf. Ich möchte auch nicht, dass irgendjemand meine Inhalte als Rechtfertigung für Gewalt benutzt.

Wenn mir trotzdem so etwas zugeschrieben wird, möchte ich etwas sehr Einfaches wissen:

Welche konkrete Aussage von mir soll das belegen?

Zeigt das Video. Zeigt den Zusammenhang. Zeigt, was ich davor und danach gesagt habe.

Denn zwischen meiner Aussage und der Interpretation eines anderen liegt ein Unterschied.

Palästina ist für mich persönlich

Palästina ist für mich keine abstrakte außenpolitische Debatte.

Es betrifft meine Herkunft. Es betrifft meine Familie. Es betrifft Menschen, mit denen ich verbunden bin.

Deshalb macht mich das, was dort geschieht, wütend. Und deshalb werde ich darüber sprechen.

Für mich ist das, was Israel in Gaza getan hat, Völkermord. Das ist meine persönliche Überzeugung, und ich stehe dazu.

Die unabhängige UN-Untersuchungskommission kam im September 2025 ebenfalls zu dem Schluss, dass Israel in Gaza Genozid begangen hat. Israel weist diesen Vorwurf zurück.

Ich werde meine Kritik an Israel deshalb nicht einstellen, nur weil sie unbequem ist.

Gleichzeitig möchte ich etwas genauso deutlich sagen: Ich mache nicht jeden israelischen Menschen für das Handeln einer Regierung oder eines Militärs verantwortlich. Und schon gar nicht mache ich jüdische Menschen irgendwo auf der Welt für das Handeln Israels verantwortlich.

Menschen in Israel, die sich gegen Unrecht und für die Rechte von Palästinensern einsetzen, sind nicht das Ziel meiner Kritik.

Aber wir dürfen auch über Einstellungen innerhalb der israelischen Gesellschaft sprechen.

Das Israel Democracy Institute fragte im Juli 2025 jüdische und arabische Erwachsene in Israel, wie sehr sie persönlich Berichte über Hunger und Leid der palästinensischen Bevölkerung in Gaza beunruhigen.

79 Prozent der jüdischen Befragten sagten: wenig oder überhaupt nicht.

Mehr als die Hälfte sagte sogar: überhaupt nicht.

Ich empfinde solche Antworten als erschreckend.

Wir reden über Hunger und Leid von Menschen. Über Familien. Über Kinder.

Und wenn eine Mehrheit der Befragten sagt, dass sie das wenig oder überhaupt nicht beunruhigt, dann darf man auch darüber sprechen, was dieser Krieg mit einer Gesellschaft gemacht hat.

Das ist keine Aussage über jeden einzelnen Israeli. Es ist eine konkrete Umfrage mit einer konkreten Frage und einem konkreten Ergebnis.

Und auch beim Vorwurf des Antisemitismus sollten wir sauber bleiben.

Selbst die IHRA-Arbeitsdefinition sagt ausdrücklich, dass Kritik an Israel, die mit Kritik an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden kann.

Gleichzeitig nennt sie es antisemitisch, jüdische Menschen kollektiv für Israels Handeln verantwortlich zu machen.

Genau diese Unterscheidung mache auch ich.

Was ist eigentlich „radikal“?

Ein Video von mir wurde in einer Studie untersucht, die im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW entstand.

Es ist mein TikTok-Video vom 17. Oktober 2023:

„Würdest du Deutschland verlassen? Wenn ja, wieso und wohin?“

Mein vollständiges TikTok-Video ansehen

Das Forschungsteam bezeichnete dieses Video als radikal. Gleichzeitig kamen die befragten Fachkräfte aus der Islamismusprävention zu unterschiedlichen Einschätzungen:

61 Prozent hielten genau dieses Video für eher weniger oder gar nicht problematisch.

Und genau das ist mein Punkt.

Menschen können dieselbe Aussage unterschiedlich bewerten. Auch Fachleute können dieselbe Aussage unterschiedlich bewerten.

Das ist völlig in Ordnung.

Aber aus einer umstrittenen politischen oder gesellschaftlichen Aussage wird dadurch noch lange kein Beweis dafür, dass jemand Jugendliche in Richtung terroristischer Organisationen führt.

Auch bei meiner alten Aussage zu Homosexualität fehlt mir diese Genauigkeit

Bis heute wird eine Aussage aus dem Jahr 2021 über homosexuelle Handlungen gegen mich verwendet.

Meine Darstellung dazu ist klar: Ich habe damals Bewertungen von Gelehrten wiedergegeben. Daraus wurde teilweise eine persönliche Aussage von mir gemacht und anschließend weiter verkürzt.

Ich habe niemals zu Gewalt gegen homosexuelle Menschen aufgerufen.

Ich habe niemals gesagt, dass Menschen homosexuelle Personen angreifen oder ihnen etwas antun sollen.

Und ich habe selbst öffentlich gesagt, dass ich dieses Thema heute nicht mehr in derselben Art und Weise ansprechen würde.

Das bedeutet nicht, dass ich mir Aussagen zu eigen mache, die ich so nicht getroffen habe.

Wenn man eine Aussage aus dem Jahr 2021 im Jahr 2026 zur Bewertung meiner Person heranzieht, dann gehören für mich drei Dinge dazu:

der vollständige damalige Wortlaut, der Kontext und meine spätere Einordnung.

Auch das Verfahren hat sich weiterentwickelt

Ich habe später bereits öffentlich über Entwicklungen im österreichischen Verfahren berichtet.

Mein Österreich-Update auf Instagram ansehen

Dort habe ich über gerichtliche Entscheidungen zu zwei Punkten des ursprünglichen Bescheids gesprochen. Das gesamte Verfahren war damit nicht abgeschlossen.

Aber gerade deshalb sollte auch nicht so getan werden, als sei jede ursprüngliche Bewertung für immer unveränderlich.

Österreich selbst nennt für ein Aufenthaltsverbot gegen unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EU-Bürger einen hohen Maßstab:

Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen.

Allgemeine Abschreckung reicht ausdrücklich nicht aus.

Wie dieser Maßstab in meinem Fall rechtlich bewertet wird, entscheidet das Verfahren.

Meine Frage bleibt trotzdem dieselbe:

Welche konkrete Aussage von mir begründet eine solche Gefahr?

Was ich von dieser Debatte erwarte

Ich erwarte nicht, dass jeder meine politische Haltung teilt.

Ich erwarte nicht, dass jeder meine religiösen Überzeugungen teilt.

Und ich erwarte auch nicht, dass jeder meine Sprache oder meine Art zu sprechen gut findet.

Aber ich erwarte, dass zwischen drei Dingen unterschieden wird:

Was habe ich tatsächlich gesagt? Was wird mir zugeschrieben? Und welche Schlussfolgerung zieht jemand daraus?

Ich muss fremde Zuschreibungen nicht zu meiner eigenen Selbstbeschreibung machen.

Meine Verbindung zu Palästina bleibt.

Meine Kritik an Israel bleibt.

Und meine Überzeugung, mich gegen das auszusprechen, was ich für Unrecht halte, bleibt ebenfalls.

Wer meine Aussagen beurteilen möchte, soll sie vollständig beurteilen.

Nicht nur anhand dessen, was eine Schlagzeile davon übrig lässt.

Quellen & Originalmaterial

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